Die Zuwendungen für die Schulsozialarbeit dienen folgendem Zweck
Unterstützung des Landkreises Rostock bei der Durchführung der Schulsozialarbeit als niederschwelliges Angebot der Kinder- und Jugendhilfe im schulischen Kontext mit folgenden Schwerpunktaufgaben:
- Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zur Erschließung eigener Ressourcen und Lebensperspektiven,
- Vermeidung und Abbau sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen,
- Entgegenwirken von Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule,
- sozialpädagogische Begleitung von Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung von regionalen Unterstützungsmöglichen in ihrem Lebensumfeld,
- Unterstützung der beruflichen Orientierung und Förderung der Ausbildungsfähigkeit zur Erleichterung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und eine selbstständige Lebensführung,
- sozialpädagogische Beratung der Personensorgeberechtigten und Lehrkräfte der Schülerinnen und Schüler sowie inner- und außerschulische Kooperation und Koordinierung.