Corona-Pandemie beendet

Mit dem 7. Hinweisschreiben des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wurde die Covid-19-Pandemie nach drei Jahren nun auch für den schulischen Bereich für beendet erklärt.

Für uns heißt das konkret, dass die bisher geltende Schul-Corona-Verordnung mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres nicht mehr gültig ist und durch folgende Leitlinien ersetzt wird:

1. Grundsätzlich gilt: "Wer krank ist, bleibt zuhause."
Jede und jeder sollte im Falle einer Erkrankung für sich selbst einschätzen, ob ein Risiko für Mitschüler:innen oder Kolleg:innen besteht oder nicht.

2. Masken sind freiwillig
Eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht weder in der Schule noch im Schulbus. Jede Person entscheidet selbst, ob sie eine Maske trägt, wenn beispielsweise erkältungstypische Symptome entstehen.

3. Selbsttests
Eine Testpflicht besteht nicht mehr. Jedoch wird bei Erkältungssymptomen empfohlen, sich zuhause zu testen. Die Schule gibt den Kindern und Jugendlichen hierzu regelmäßig und insbesondere vor den Ferien Selbsttests mit.

4. Betretungsverbot
Ein Betretungsverbot des Schulgebäudes bei Vorliegen einer Covid-Infektion besteht nicht mehr.

5. Phasenmodell
Das aus der Pandemie bekannte Phasenmodell zur Absicherung des Unterrichts bleibt zunächst bis zu den Osterferien gültig und kann im Falle eines hohen Krankenstandes angewendet werden.

6. Schwangere Lehrerinnen und Schülerinnen
Die Regelungen für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf, zu denen auch Schwangere zählen, sind aufgehoben.

7. Befreiung vom Präsenzunterricht
Gehören Schüler:innen oder deren im Haushalt lebende Erziehungsberechtigte und Geschwister zu den Personen mit einem attestierten erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, kann auf Antrag bei der unteren Schulbehörde eine Befreiung vom Präsenzunterricht erfolgen. Betreffende Personen werden in Distanz beschult.

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